1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 „Gewerbegebiet GEA Brewery System“ sowie den Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich GEA Brewery Systems GmbH jeweils mit Stand vom 15.11.2010.

 

3.        Die Verfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

4.        Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten.

 

5.        Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend durchzuführen.