Beschluss: Ohne Abstimmung

Auf Anfrage von Oberbürgermeister Müller bestätigt Stadtrat Marstaller (Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses), dass sich die betroffene Textziffer erledigt hat.

Auf den folgenden Sachvortrag wird verwiesen:

 

Im Prüfgutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes aus den Jahren 2007-2010 wurde in Teilziffer 20 darauf hingewiesen, dass die Stadt Kitzingen die Schiffsanlegestelle Betrieb unternehmerischer Art des öffentlichen Rechts betreibt. Es besteht eine Gebührensatzung (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle vom 09.03.2011“), in der die Kostenerhebung geregelt ist.

In den Jahren 2010 und 2011 wurden diese Kosten den Reedereien per Rechnung erhoben. Da die Gebühren aufgrund der Satzung erlassen werden, muss hier ein Bescheid mit Rechtsbehelfserklärung erlassen werden. Dies wird seitens der Tourist-Information seit 2012 so gehandhabt.

Ebenfalls wurde im Prüfgutachten darauf hingewiesen, dass die Kosten für Strom und Wasser in die Gebührensatzung mit aufgenommen werden müssen. Momentan wird die Satzung überarbeitet und voraussichtlich am 21.05.2015 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. In der neuen Satzung werden Strom und Wasserkosten mit aufgeführt.

 


Vom Sachvortrag Nr. 2015/108 wird Kenntnis genommen.