1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/114 wird Kenntnis genommen
2. Die Nachträge Nr. 7 – 9 der Fa. Weiss werden nachträglich genehmigt.
3. Die Nachträge Nr. 4 – 24 der ARGE Glöckle / Stratebau werden nachträglich genehmigt.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Nachtrag 1 zur Vereinbarung mit der DB Netz AG über den „Neubau einer Eisenbahnüberführung in der Bahnstrecke Fürth – Würzburg in Bahn-km 72,460“ zu unterzeichnen.
5. Der Stadtrat stimmt der Entwicklung bei den Gebühren für die Einlieferung, Zwischenlagerung und Abnahme des teerhaltigen Materials nachträglich zu.