Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10

Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf die Sachlage ein.

 

Stadtrat Rank (Referent für Stadtentwicklung) spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, da er den Beschluss als Öffnungsklausel für mehr Flexibilität sehe und er sich dadurch mehr private Initiativen erhofft.

 

Nach kurzer Diskussion wird allgemein und insbesondere zur Regelung in den Marshall Heights ein unterschiedlicher Standpunkt ersichtlich.

 

Oberbürgermeister Müller stellt die Beschlüsse auf Grund der Vorberatung getrennt zur Abstimmung.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2014/315/1 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtratsbeschluss vom 02.12.1999 wird wie folgt konkretisiert:

 


 

a.      Ausgenommen von diesen Regelungen ist die Konversionsfläche der ehemaligen „Marshall Heights“. Hier ist eine Einzelfallregelung zur Entwicklung durch den Stadtrat herbeizuführen.

 

 

beschlossen             dafür 14  dagegen 12

 

b.      Auf Flächen, die dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen sind und die durch Stadtreparatur, Nachverdichtung oder Innenentwicklung einer höheren Wertigkeit zugeführt werden können, kann eine bauliche Entwicklung auch durch Dritte erfolgen. Diese Flächen müssen sich nicht im Eigentum der Stadt Kitzingen befinden.

 

 

beschlossen             dafür 14  dagegen 12

 

c.      Für Flächen im Außenbereich gem. § 35 BauGB gilt künftig: Die Stadt Kitzingen weist dort neue Wohnbaugebiete oder gewerblich nutzbare Gebiete ab sofort nur noch dann aus, wenn sie vor Beginn eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens zu 100 v. H. im Eigentum der hierzu vorgesehenen Flächen ist. In Ausnahmefällen ist eine Einzelfallregelung durch den Stadtrat gemäß der Maßgaben unter Ziff. 3 des Sachvortrags herbeizuführen.