Bauamtsleiter Graumann erläutert kurz die Sachlage.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/123 wird Kenntnis genommen.
2.
Der beigefügte Planentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan V.100 „Bunkeranlage
Klosterforst“ mit zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.05.2015, sowie der Begründung mit
Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 22.05.2015 wird erneut
gebilligt.
3.
Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 von der erneuten
öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den
geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.