Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann erläutert kurz die Sachlage.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/123 wird Kenntnis genommen.

2.    Der beigefügte Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan V.100 „Bunkeranlage Klosterforst“ mit zeichnerischem Teil und planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.05.2015, sowie der Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 22.05.2015 wird erneut gebilligt.

3.    Der gebilligte Planentwurf wird nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden.