1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/122 wird Kenntnis genommen.
2. Für einen Teil der Ortsstraße „Parkplatz an der Würzburger Straße“ Fl. Nr. 388/Teilfläche ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/122 wird Kenntnis genommen.
2. Für einen Teil der Ortsstraße „Parkplatz an der Würzburger Straße“ Fl. Nr. 388/Teilfläche ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.