1.      Vom Sachvortrag 2015/116 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 3741 / Teilfläche „ Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,037 km einzuziehen.