Beschluss: Ohne Abstimmung

Stadtkämmerin Erdel geht auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015/125 ein und stellt dar, dass dem Antrag der ÖDP nicht entsprochen werden könne, nachdem eine Instandhaltungsrücklage nicht gebildet werden kann. Die notwendigen Maßnahmen seien entsprechend für den Haushalt anzumelden.

Oberbürgermeister Müller ergänzt, dass sinnvollerweise eine Prioritätenliste erstellt werden müsse, in welche Reihenfolge die Anwesen zu sanieren sind. In Folge dessen können die Ansätze gebildet werden.


 

Vom Sachvortrag Nr. 2015/125 der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

Die Bildung einer Sonderrücklage für Instandhaltungsmaßnahmen ist nicht möglich.

 

Folgender Beschlussvorschlag wurde von der ödp im Antrag von Herrn Stadtrat Pauluhn formuliert:

 

1)    Die theoretisch notwendige Instandhaltungsrücklage für den städtischen Wohnungsbestand wird sowohl auf der Grundlage der Abschreibungstabellen als auch der Peterschen Formel berechnet und gegenüber gestellt. Sofern dies innerhalb der Verwaltung bis Dezember 2015 nicht selbst geleistet werden kann, ist ein geeignetes Büro damit zu beauftragen.

 

2)    In den zukünftigen Haushalten ist stets eine zweckgebundene Sonderrücklage für die Instandhaltung der städtischen Wohnungen anzusetzen. Um die Versäumnisse der vergangenen Jahre teilweise aufzufangen, ist der 2fache Wert gem. den Berechnungen aus Punkt 1 jährlich für die kommenden 5 Haushaltsjahre einzustellen.