Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

 

1.   Vom Sachvortrag Nr. 2015/131 wird Kenntnis genommen.

 

2.   Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:

 

1.      Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen“.

2.      In den §§ 1, 16 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.

3.      § 7 Nr. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„1. Die Fahrzeuge sind von den Schiffsführern oder den Eigentümern baldmöglichst im Voraus schriftlich bei der Tourist-Information der Stadt Kitzingen (Telefon: 09321/20-8888, Fax: 09321/20-98888, E-Mail: tourismus@stadt-kitzingen.de) anzumelden und rechtzeitig vor Verlassen der Anlegestelle dort wieder abzumelden.“

4.      In § 13 Nr. 1 wird folgender Satz angefügt: „Während der Liegezeit ist der Betrieb eigener Stromerzeugungsanlagen sowie das Laufenlassen des Schiffsmotors untersagt.“

5.      § 17 wird wie folgt gefasst: „Gemäß Art. 24 Abs. 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2.500,00 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

 

1.   gegen Anordnungen vorübergehender Art nach § 3 Nr. 3 verstößt,

2.   entgegen §§ 5, 12, 13 als Schiffsführer oder als dessen Vertreter nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen dieser Satzung innerhalb seines Verantwortungsbereiches eingehalten werden,

3.   entgegen § 11 das Betreten durch Beauftragte der Stadt Kitzingen nicht duldet.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.