1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/131 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Benutzungssatzung für die Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:
1. Die
Überschrift erhält folgende Fassung: „Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle
der Stadt Kitzingen“.
2. In
den §§ 1, 16 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das
Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.
3. § 7 Nr. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„1. Die Fahrzeuge sind von den
Schiffsführern oder den Eigentümern baldmöglichst im Voraus schriftlich bei der
Tourist-Information der Stadt Kitzingen (Telefon: 09321/20-8888, Fax:
09321/20-98888, E-Mail: tourismus@stadt-kitzingen.de)
anzumelden und rechtzeitig vor Verlassen der Anlegestelle dort wieder
abzumelden.“
4. In
§ 13 Nr. 1 wird folgender Satz angefügt: „Während der Liegezeit ist der Betrieb
eigener Stromerzeugungsanlagen sowie das Laufenlassen des Schiffsmotors untersagt.“
5. § 17 wird wie folgt gefasst: „Gemäß Art. 24 Abs. 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2.500,00 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. gegen Anordnungen vorübergehender Art nach § 3 Nr. 3 verstößt,
2. entgegen §§ 5, 12, 13 als Schiffsführer oder als dessen Vertreter nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen dieser Satzung innerhalb seines Verantwortungsbereiches eingehalten werden,
3. entgegen § 11 das Betreten durch Beauftragte der Stadt Kitzingen nicht duldet.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.