Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2015/132 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:

 

1.   Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen“.

 

2.   In den §§ 1, 2, 3 und 5 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.

 

3.   § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Gebühren und Fälligkeit“

 

1.   Für die Benutzung bzw. Inanspruchnahme der Hotelschiffsanlegestelle werden Anlegegebühren und Gebühren für die Nutzung der Strom- und Wasserversorgungsstation i. S. d. § 13 Nr. 1 der Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle erhoben.

2.   Die Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von 80,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.

3.   Für die Entnahme von Strom aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von 0,95 € pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Für die Entnahme von Wasser aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von 2,50 € pro Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

4.   Die in Nr. 2 und Nr. 3 genannten Gebühren werden 30 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.“

 

§ 2

Inkrafttreten und Übergangsregelungen

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.