1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/132 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Personenschifffahrtsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen“.
2. In den §§ 1, 2, 3 und 5 wird das Wort „Personenschifffahrtsanlegestelle“ jeweils durch das Wort „Hotelschiffsanlegestelle“ ersetzt.
3. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Gebühren und Fälligkeit“
1. Für
die Benutzung bzw. Inanspruchnahme der Hotelschiffsanlegestelle werden Anlegegebühren
und Gebühren für die Nutzung der Strom- und Wasserversorgungsstation i. S. d. §
13 Nr. 1 der Benutzungssatzung für die Hotelschiffsanlegestelle erhoben.
2. Die
Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von
80,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr
als 65 m in Höhe von 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für
jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die
Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.
3. Für
die Entnahme von Strom aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von 0,95 €
pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Für die Entnahme von Wasser aus der Versorgungsstation wird eine Gebühr von
2,50 € pro Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
4. Die in Nr. 2 und Nr. 3 genannten Gebühren werden 30 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.“
§ 2
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Diese Satzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.