1.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 82 „Buddental West“ wird nach
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum 1. mal geändert und
erweitert. Parallel erfolgt eine Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 26
„Muldenweg“ (11. Änderung, Deckblattverfahren). Maßgebend für die Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 22.06.2015.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden nach § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig vom Vorentwurf unterrichtet.
4.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf wird in Form einer 2-wöchigen Planauflage mit
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Der
Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.