1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/019 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Vorgehen zur Energetischen Optimierung für die in der Anlage 1 und 2 der Sitzungsvorlage genannten Objekte wird bestätigt. Die entsprechenden Mittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren eingestellt. Der Stadtrat wird Mitte 2016 über die Ergebnisse informiert.

 

3.    Für die in der Anlage 3 der Sitzungsvorlage genannten Objekte wird geprüft, welche energetischen Optimierungsmaßnahmen erforderlich und möglich sind. Hierzu wird der Stadtrat Mitte 2016 informiert.