1. Feststellung der Jahresrechnung 2012 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2012 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.
Bei Ziffer 2 des Beschlussentwurfs ist Oberbürgermeister Müller von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und verlässt ohne Aufforderung seinen Platz. Bürgermeister Güntner stellt zur Abstimmung.
beschlossen dafür
26 dagegen 1
2. Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2012 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.