1. Vom Sachvortrag Nr. 2015/136 wird Kenntnis genommen.
2. Nachkalkulation 2014
Der bei der Nachkalkulation auf Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse 2014 errechnete Fehlbetrag in Höhe von 14.319,43 € wird durch Entnahme aus der Sonderrücklage Bestattungswesen ausgeglichen.
3. Vorauskalkulation 2015 - 2018
Aufgrund des in der Vorauskalkulation auf Basis der durchschnittlichen Haushaltssansätze 2015 - 2018 errechneten Überschusses von 24.790 € bleiben die Friedhofsgebühren unverändert.