Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2015/145 ein und stellt die Hintergründe der Erhöhung dar.

Stadtrat Popp verweist auf seine Stellungnahme, die er als Referent für Senioren und Menschen mit Behinderung abgegeben habe. Die Rampe habe eine Steigung von 9 %, wobei in der Richtlinie 6 % gefordert werde.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass auch eine Steigung von 9 % zulässig sei und man mit Blick auf die umfangreichen Arbeiten an der Straße auf eine Umsetzung der 6 %-Anregung verzichtet habe.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/145 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Haushaltsansatz 2015 für die Haushaltsstelle 0600.9457 wird von 492.000,00 € um 150.000,00 € auf 642.000,00 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Hochbaus.

 

Auf der Haushaltsstelle 0600.9457 sind für das Jahr 2016 ca. 170.000,00 € bereitzustellen.