Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt 2015/185 ein und stellt dar, dass mit Blick auf den Bau des Kreisverkehres die Gleisanlage aufgegeben werden sollte.

Neben grundsätzlichen Bedenken von Stadtrat Pauluhn zum Wegfall der Schiene, nur damit der Kreisverkehr entsprechend gebaut werden könne, wird aus der Mitte des Gremiums auch der Wegfall im Bereich des östlichen Teils von ConneKT zu bedenken gegeben, wodurch der Investor in der Entwicklung der Fläche möglicherweise eingeschränkt sei.

Stadtrat Schardt schlägt vor, die Stilllegung der Schiene nur bis zum Bereich von Streckenkilometer 5,370 vorzunehmen. So hätte beispielsweise der Investor grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erschließung über die Bahnschiene vorzunehmen.

Nach positiven Rückmeldungen aus dem Gremium, nimmt Oberbürgermeister Müller diese Änderung auf.

Darüber hinaus wird befürwortet, dass der Investor grundsätzlich bei den Anstrengungen einer Anbindung planerisch unterstützt wird.

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass dies die Verwaltung ohnehin machen würde.


 

1.    Vom Sachvortrag 2015/185 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Bahnstrecke Kitzingen-Etwashausen – Gochsheim (DB Strecke 5231) von Streckenkilometer 2,168 (Bahnhof Etwashausen) bis Streckenkilometer 5,370 wird ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gestellt.