1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.06.2015 bis einschließlich 10.07.2015 eingegangenen
Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
(nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge
(Anlage 1) beschlossen.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.05.2015 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.