1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.06.2015 bis einschließlich 10.07.2015 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1) beschlossen.  
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 22.05.2015 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.