- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 3733 „Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,030 km das Einziehungsverfahren einzuleiten.
2. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 3733 „Muldenweg“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG auf einer Länge von 0,030 km das Einziehungsverfahren einzuleiten.