Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2015/210 ein.

 

Auf die Frage nach den zu errichteten Stellplätzen mit Blick auf den Besucherzuspruch stellt Bauamtsleiter Graumann dar, dass aufgrund der Stellplatzsatzung der Stadt Kitzingen im Innenstadtbereich keine Stellplätze nachwiesen werden müssen. Er stellt dar, dass die öffentlichen Stellplätze in diesem Bereich verbleiben werden.

 

Ebenfalls weist Bauamtsleiter Graumann darauf hin, dass die alte Stadtmauer zu erhalten ist, was man dem Eigentümer/Projektentwickler im nächsten Gespräch nochmals verdeutlichen werde.


1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Eine Teilfläche der Ortsstraße Fl.Nr. 388 „Parkplatz an der Würzburger Straße“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuziehen.