Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2015/218 und auf die Änderungen im Bebauungsplan ein. Auf die Frage, ob dies mit Befreiungen im Einzelfall gelöst werden könne, stellt Bauamtsleiter Graumann dar, dass es im vorliegenden Fall einfacher sei, den Bebauungsplan in Gänze anzupassen, nachdem Befreiungen ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft seien.

Oberbürgermeister Müller erklärt auf Nachfrage, dass ein aktueller Bauwerber mit der Beschlussfassung seinen Antrag stellen könne. Er müsse nicht bis zum Abschluss des Verfahrens warten.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle verweist auf zwei Grundstücke, eines im wesentlichen Bereich und eines im süd östlichen, welche nicht von der Planung umfasst seien. Seiner Auffassung nach sollten diese mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass das süd östliche Grundstück aufgenommen werden könne, jedoch das westliche Grundstück der BauGmbH nicht, nachdem es ohnehin in einem separaten Verfahren behandelt werde. Würde es bei der gegenwärtigen Planung einbezogen werden, so könne nicht das einfache Änderungsverfahren angewandt werden.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass bei Beschlussfassung das süd-östliche Grundstück mit umfasst sei.


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Klettenberg Süd“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Änderungsverfahrens.