1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Satzung zur Sicherung von Durchführungs-maßnahmen des Stadtumbaus (Stadtumbausatzung nach § 171d BauGB) für die im Lageplan der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiete.