Die Niederschriften der nichtöffentlichen sowie der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 24.09.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Die Niederschriften der nichtöffentlichen sowie der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 24.09.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.