Sitzung: 27.01.2011 STR/224/2011
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Vorlage: 010/2011
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Biogasanlage Geisspitze (39. Änderung), wie in Lageplan 1 dargestellt.
Planungsziel ist die Erweiterung des Sondergebietes für Erneuerbare Energie nach Norden.
3. Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan V99.1 "Erweiterung Biogasanlage Geisspitze", wie in Lageplan 2 dargestellt.
Vordringliches Planungsziel ist die Erweiterung des Sondergebietes für Erneuerbare Energie nach Norden.