Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Biogasanlage Geisspitze (39. Änderung), wie in Lageplan 1 dargestellt.

Planungsziel ist die Erweiterung des Sondergebietes für Erneuerbare Energie nach Norden.

 

3.        Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan V99.1 "Erweiterung Biogasanlage Geisspitze", wie in Lageplan 2 dargestellt.

Vordringliches Planungsziel ist die Erweiterung des Sondergebietes für Erneuerbare Energie nach Norden.