Sitzung: 27.01.2011 STR/224/2011
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 10, Anwesend: 24
Vorlage: 013/2011
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der 2. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird wie folgt zugestimmt:
2. Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Großen Kreisstadt Kitzingen
Aufgrund der derzeit geltenden Fassungen der Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und des § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung der Befugnisse der Obersten Landesstraßenbauhörde nach dem Bundesfernstraßengesetz, erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Satzung:
§ 1
Änderung
In § 4 Abs. 1 (Erlaubnisfreie Sondernutzung) der Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 15.01.1986, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.02.1994 wird folgender Buchstabe neu eingefügt:
h) nachträgliche Dämmung der Außenfassade, soweit sie nicht mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
Noch Beschlussentwurf:
§ 2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kitzingen, …………………
Große Kreisstadt Kitzingen
Siegfried Müller
Oberbürgermeister