Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 10, Anwesend: 24

 

 

1.             Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.             Der 2. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird wie folgt zugestimmt:

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Großen Kreisstadt Kitzingen

 

Aufgrund der derzeit geltenden Fassungen der Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und des § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung der Befugnisse der Obersten Landesstraßenbauhörde nach dem Bundesfernstraßengesetz, erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

 

In § 4 Abs. 1 (Erlaubnisfreie Sondernutzung) der Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 15.01.1986, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.02.1994 wird folgender Buchstabe neu eingefügt:

 

h) nachträgliche Dämmung der Außenfassade, soweit sie nicht mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.

 

 

Noch Beschlussentwurf:

 

 

§ 2

Inkrafttreten:

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kitzingen, …………………

Große Kreisstadt Kitzingen

 

 

 

Siegfried Müller

Oberbürgermeister