Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Finanzausschusses vom 23.04.2015 und 16.07.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Finanzausschusses vom 23.04.2015 und 16.07.2015 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.