Oberbürgermeister Müller verweist auf die vorliegende Sitzungsvorlage (Nr. 2015/238) und auf den Antrag der ÖDP-Fraktion, auf den Stadtrat Pauluhn im Folgenden eingeht.
Stadtkämmerin Erdel geht auf die einzelnen benannten Punkte ein.
Stadtrat Pauluhn ist unabhängig von der Stellungnahme von der Verwaltung der Auffassung, dass bei § 3 die Eigenleistung beibehalten bleiben sowie bei § 4 Abs. 6 die Fristverkürzung nicht erfolgen sollte.
Oberbürgermeister Müller bittet um getrennte Abstimmung, soweit die beantragten Punkte von Stadtrat Pauluhn betroffen sind. Er stellt dabei den vorgelegt Beschlusstext zur Abstimmung.
1)
§ 3 Abs. 4, entfällt
Wenn Selbsthilfe anfällt, kann sie anerkannt werden, wenn der Umfang der Selbsthilfe vor Beginn der Maßnahme mit der Stadt Kitzingen festgelegt wurde und 10 v. H. der durch Rechnungen nachgewiesenen Baukosten nicht übersteigt. Der Stundensatz wird mit einem Betrag von 9,00 € anerkannt.
beschlossen dafür 28 dagegen 1
2)
§ 4 Abs. 2 wird geändert
Antragsberechtigt sind die privaten Eigentümer (Privatpersonen, Vereine und Firmen) der Objekte/Anwesen, die innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Kommunalen Förderprogramms liegen. Kirchlichen und Kommunalen Eigentümern wird nach dieser Richtlinie kein Zuschuss gewährt.
beschlossen dafür 20 dagegen 9
3) § 4 Abs. 4 wird neu eingefügt
(die Nrn. der nachfolgenden Absätze verändern sich entsprechend)
Wird ein einzelnes Gewerk nicht nach den Zielen des Kommunalen Förderprogramms durchgeführt, so ist die gesamte Maßnahme nicht förderfähig.
beschlossen dafür 21 dagegen 8
4) § 4 Abs. 6 wird geändert
Änderung des Bewilligungszeitraumes von 3 Jahren auf 1 Jahr
beschlossen dafür 29 dagegen 0
5) § 5 Abs. 4 wird ergänzt
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
6) § 5 Abs. 6 wird neu aufgenommen
Bei Koordinierung mit anderen Förderbereichen bzw. Fördergebern darf die Gesamtför-
derung höchstens 50 % der Gesamtkosten der Maßnahme betragen, wobei die Zuwen-
dungen des Kommunalen Förderprogramms (Städtebaufördermittel) nachrangig sind.
7) § 6 wird unterteilt
Der § 6 "Verfahren" wird unterteilt in "§ 6 Antragsverfahren" und "§ 7 Verwendungs-
nachweis"
8) § 7 Abs. 1 Nr. 5 wird neu eingefügt
(die Nrn. der nachfolgenden Aufzählungen verändern sich entsprechend)
Nachweis der Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter.
9) § 7 Abs. 1 Nr. 6 wird geändert
Prüffähige Rechnungen analog § 14 VOB / B der ausführenden Handwerksfirmen auf Basis der Angebote (im Original inkl. je eine Kopie)
Die Änderungen treten ab 16.11.2015 in Kraft.