Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015/237 ein und stellt dar, dass auf Grundlage der Vorstellung der Büros in der Verwaltung die Leistungsphasen 1 und 2 für die Planung des Bahnhofsvorplatzes sowie den ZOB an die Bürogemeinschaft Hofmann, Keicher, Ring/Molenaar vergeben werden sollten.

Auf Nachfrage stellt er dar, dass gegenwärtig mit Kosten von 4,0 bis 4,5 Mio. € zu rechnen sei, jedoch es sich dabei lediglich um grobe Schätzungen handelt. Belastbare Zahlen könnten frühestens mit der Leistungsphase 2 genannt werden.

Stadtkämmerin Erdel zeigt sich überrascht ob der Kostenhöhe, nachdem für die Gesamtmaßnahme im Finanzplan gegenwärtig 4,3 Mio. € und für die in Rede stehende Maßnahme lediglich 1,8 Mio. € eingestellt seien.

 

In der ausführlichen Diskussion wird unter anderen von Teilen des Stadtrates bemängelt, dass sich nicht alle drei in Rede stehenden Büros im Gremium vorgestellt haben und die Verwaltung nach einer vorherigen Abstimmung sich nun für das zur Abstimmung vorgelegte Büro entscheiden hat. Darüber hinaus wird zu bedenken gegeben, inwiefern auch bei diesem Projekt mit Blick auf die Kostenhöhe letztlich ein VOF-Verfahren notwendig sein wird. Nicht, dass analog der Siedlungsschule während des Prozesses nochmals ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden müsse. Außerdem wird angesprochen, dass sinnvollerweise vor einer Auftragsvergabe die zu planenden Standstarts festgelegt werden sollten, was sich letztlich auch auf das Kostenvolumen auswirken könnte. Grundsätzlich wird es jedoch positiv gesehen, dass am Projekt „Bahnhofsumfeld“ hiermit ein nächster Schritt gemacht werde.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass sämtlichen Büros die ursprünglichen Unterlagen von arc.grün zur Verfügung gestellt wurden und sich die Büros allesamt darauf bezogen haben. Aus diesem Grund hielt es die Verwaltung nicht nochmals erforderlich, alle drei Büros dem Gremium zu präsentieren. Ein mögliches VOF-Verfahren könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gänzlich ausschließen. Jedoch seien auch dann Planungsgrundlagen notwendig, die mit den jetzt zu vergebenden Leistungsphasen 1 und 2 entsprechend geliefert werden würden.

Hinsichtlich der Standards stellt er dar, dass das Gremium nach der Vergabe noch Vorgaben und geringfügige Änderungen vornehmen könne.

 

Stadtrat Christof verweist auf Konzepte/Leitfäden der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich von Maßnahmen an Bahnhöfen, die seiner Auffassung nach sehr gelungen seien und bittet, dass sich die Verwaltung diese zu Gemüte führt.

 

Oberbürgermeister Müller stellt abschließend fest, dass der grundsätzliche Beschluss zur Vergabe an die Bürogemeinschaft gefasst werden sollte und sagt zu, dass ich Nachgang im Gremium nochmals eine Diskussion zu den Standards bzw. der Grundsätze der Planung stattfinde.


Es besteht grundsätzlich Einverständnis, die Bürogemeinschaft Hofmann, Keicher, Ring/Molenaar mit der Erstellung der Leistungsphasen 1 und 2 für den Teilbereich Bahnhofsvorplatz und ZOB zu beauftragen. Im Vorfeld sind im Stadtrat die Grundsätze der Planung zu besprechen.

 

 

 

Stadtrat Pauluhn gibt zu Protokoll, dass er lediglich aufgrund der Unkenntnis der übrigen Büros gegen den Beschlussentwurf gestimmt hat.