Stadtplaner Pohl erklärt ausführlich an Hand von Lageplänen den Sachvortrag und geht anschließend auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Pauluhn erklärt Stadtplaner Pohl, dass in diesem Fall eine festgelegte Pflanzliste, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

Stadtrat Pauluhn beantragt die Änderung von einer Festsetzung in eine Empfehlung.

 

 

abgelehnt                   dafür 2  dagegen 11

 

Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt auf Antrag von Stadtrat Pauluhn, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Pflanzvorschriften auf den Privatgrundstücken als Empfehlung abgeändert werden.

 

 

Bürgermeister Güntner stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde und bittet um Abstimmung des Beschlussentwurfs.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/244 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen beschließt, für den in der Planzeichnung (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan Nr. 29 „Klettenberg Süd“ zum 8. mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 6121, 6121/25, 6120 (Teilfläche), 6100 (Teilfläche).

Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert.

 

3.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Klettenberg Süd“, 8. Änderung, in der Fassung vom 05.11.2015.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.