Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 20.10.2015 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 20.10.2015 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.