Oberbürgermeister Müller geht auf den Sachverhalt Nr. 2015/225 ein.

 

Stadtrat Pauluhn ist der Auffassung, dass neben dem Neubau im durchzuführenden Verfahren auch die Sanierung Berücksichtigung finden sollte und bittet dies alternativ mit zu prüfen.

Oberbürgermeister Müller sagt dies  zu.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/225 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt für die weitere Entwicklung des Bereiches Galgenwasen 12 - 45 die Weiterentwicklung auf der Grundlage der Variante 6 der Machbarkeitsstudie vom 30.07.2015. Für den Bereich Galgenwasen ist alternativ die Sanierung zu prüfen und im Auftrag bei Ziffer 3 des Beschlussentwurfes zu erteilen.

 

3.    Für die Architektenleistung wird ein EU-weites VOF-Verfahren durchgeführt.

Die Durchführung des VOF-Verfahrens wird gemeinsam mit der Entwicklung Breslauer Straße 2 – 32 durch das Büro Guntau : Kunz Projektmanagement, Kitzingen erfolgen.