1.    Vom Sachvortrag Nr. 2015/268 wird Kenntnis genommen.

2.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerbräu-Areal“ mit zeichnerischem Teil und textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 10.12.2015, sowie der Begründung und den fachgutachterlichen Stellungnahmen zum Artenschutz und den Schallimmissionen wird gebilligt.

3.    Der gebilligte Planentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.