Stadtplaner Fischer geht auf den Sachvortrag Nr. 2016/003 ein und stellt dar, dass das benannte Grundstück unmittelbar neben einem Bebauungsplan liege. Die Verwaltung werden mit Blick auf die angrenzenden Grundstücke den Gebietsumgriff erweitern, so dass in Zukunft neben dem beantragten Vorhaben noch weitere realisiert werden könnten. Gegenwärtig müsse das Vorhaben jedoch abgelehnt werden. Dies teile man dem Bauwerber mit und ergänze anschließend im Bebauungsplanverfahren den Bebauungsplan.

Hiermit besteht Einverständnis.


 

Vom Sachvortrag Nr. 2016/003 wird Kenntnis genommen.