Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.12.2015 bis einschließlich 29.01.2016 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1) beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

2.    Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Klettenberg Süd“ in der Fassung der 7. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 07.04.2016, sowie der Begründung in der Fassung vom 07.04.2016, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.