Bauamtsleiter Graumann verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erläutert, dass die Stadt wegen eines entsprechenden Gerichtsurteils explizit darauf hingewiesen wurde, die Tiefengrenzen neu zu regeln, da die vorherige Regelung nicht mehr möglich sei. Mit der Satzung werde nun die Grundlage geschaffen, um nach der Sanierung der Gartenstraße die Ausbaubeiträge einnehmen zu können.

Oberrechtsrätin Schmöger fügt ergänzend hinzu, dass laut Verwaltungsgerichtshof eine Regelung der Tiefenbegrenzung unwirksam sei, wenn die Ermittlung nicht auf Grund der örtlichen Verhältnisse beruht. Als Möglichkeit der Problemlösung kann zur Ermittlung des Erschließungsvorteils eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 1 BauGB erlassen werden, die den Innen- und Außenbereich definiert und somit erkennbar macht, inwieweit ein Grundstück mit seiner baulichen Möglichkeit von der Erschließungsanlage profitieren kann. Demnach kann die eigentliche Abrechnung im unbeplanten Innenbereich auf den an der Erschließungsstraße anliegenden Flächen innerhalb der Klarstellungssatzung begrenzt werden. Die Klarstellungssatzung ermöglicht die Nutzung als Instrument zur Ausbaubeitragserhebung und zeigt auf, welche Flächen als Wohngrundstück im Innenbereich und welche im Außenbereich als landwirtschaftliche Fläche herangezogen werden. Oberrechtsrätin Schmöger informiert weiter, dass die vorgeschlagene Satzung bereits mit der Rechtsaufsicht und dem Kommunalen Prüfungsverband abgestimmt wurde.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt Bauamtsleiter Graumann, dass die Regelungen in der Klarstellungssatzung mit dem Rahmenplan Etwashausen konform gehen.

 

Stadtrat Müller bittet die Verwaltung, die Anlieger über entsprechende Mehr- oder Minderkosten zu informieren. Oberbürgermeister Müller sagt dies zu.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erläutert auf mehrfache Nachfrage, dass eine Erweiterung des Kindergartens im Außenbereich aus baurechtlicher Sicht nicht ohne Weiteres und entsprechende Prüfung durch das Bauamt möglich sei. Diese Situation sei aber bisher auch schon so.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/077 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen erlässt die in dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der Gartenstraße in Kitzingen – Klarstellungssatzung -.