Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 25

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Antrag von Stadträtin Schmidt sowie auf die Beschlussfassung bei TOP 2 der Niederschrift zum Galgenwasen. Seiner Auffassung nach sei es nicht sinnvoll, im Galgenwasen im Vorfeld und isoliert tätig zu werden. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass es bei diesem Antrag lediglich um die Instandsetzung gehe und damit nicht die Wohnungsvergabe verbunden sei.

 

Stadträtin Schmidt geht kurz auf ihren Antrag ein und bittet den Beschluss für die benannten Wohnungen zu fassen. Sie stellt dar, dass die Mittel im Haushalt eingestellt seien.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über den Antrag, wobei die Mehrheit der Auffassung ist, im Galgenwasen nicht vorzugreifen. Gleichwohl wird festgestellt, dass im Haushalt Mittel in Höhe von 200.000,00 € eingestellt seien, die für die Sanierung anderen Wohnungen im Stadtgebiet verwendet werden könnten.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass die Verwaltung geprüft habe, welche Wohnungen gegenwärtig leer stehen und bei welchen Wohnungen – ausgenommen dem Galgenwasen – ein Sanierungsbedarf bestehe. Im Ergebnis seien dies Wohnungen in der Grabkirchgasse, der Martin-Luther-Straße bzw. dem Mainkai. Dies könne man dem Gremium vorstellen, damit anschließend der Auftrag erteilt werden könne.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Instandsetzung von zwei Wohneinheiten im Galgenwasen 21.