Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6

Bauamtsleiter Graumann geht auf die Sitzungsvorlage 2016/110 ein und verweist auf den Beschluss vom 15.12.2015. Er stellt dar, dass seinerzeit grundsätzlich die Variante des Abrisses beschlossen wurde. Gleichwohl sollte im VOF-Verfahren alternativ die Sanierung geprüft werden. Nach Durchführung des Verfahrens und Auswahl des Büros wird die schriftweise Sanierung als die sinnvollere Variante gesehen, weshalb der Grundsatzbeschluss hinsichtlich des Abrisses aufgehoben werden müsse.

 

Hinsichtlich der schrittweisen Sanierung sei nach der Beschlussfassung festzulegen, ob diese blockweise erfolge oder ob sukzessive die freiwerdenden Wohnungen saniert werden.

Ebenfalls könne erst nach der Beschlussfassung im Detail geprüft werden, in welchem Umfang eine Sanierung erfolge und wie der Zeitplan hierzu aussehen werde.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass mit Blick auf das Mieterklientel eine Sanierung in der Form gewählt werden sollte, wonach die Mieten im Anschluss nach wie vor sozialverträglich seien.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte über das weitere Vorgehen, wobei die Dringlichkeit der Sanierung absolut gesehen werde. Dabei wird auch zu bedenken gegeben, wie eine zeitnahe Sanierung mit Blick auf die gegenwärtig eingestellten Mittel in Höhe von 200.000,00 € erfolgen soll. Für Stadtrat Moser bestehen noch eine Vielzahl von offenen Fragen, die vor einer Beschlussfassung geklärt werden sollten.

 

Hinsichtlich der Haushaltsmittel verweist Stadtkämmerin Erdel auf die eingestellten Mittel in Höhe von 200.000,00 € im Vermögenshaushalt, die nach der Beschlussfassung sicherlich angepasst werden müssten sowie auf die Mittel in Höhe von 65.000,00 € im Verwaltungshaushalt, die ebenfalls mit einfließen können. Eine Förderung nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm in Höhe von 30 % ist grundsätzlich möglich.

 

Darüber hinaus wird kurz über die Varianten der schrittweisen Sanierung diskutiert, wobei mit Blick auf den vergleichbaren Aufwand in den einzelnen Wohnungen (Elektro, Heizung, Fenster) eine blockweise Sanierung als sinnvoll an gesehen wird. Dies auch mit Blick darauf, dass man nach dem ersten Abschnitt Erfahrungen hinsichtlich der Kosten gesammelt habe.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt mit Blick auf die kritischen Fragen zum Ablauf, zum Umfang sowie zur Zeitschiene dar, dass zunächst der Grundsatzbeschluss zur Sanierung gefasst werden müsse. Anschließend werde die Verwaltung die notwendigen Unterlagen vorbereiten.

 

Stadtrat Christof spricht sich für einen Neubau in zwei Abschnitten aus.


 

1.    Vom Sachvortrag (SV Nr. 2016/110) wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat hebt den Beschluss (Vorlagen-Nr. 2015/225) vom 15.12.2015 auf und beschließt die schrittweise Sanierung der Gebäude Galgenwasen 13 – 37. Das Ergebnis des VOF-Verfahrens vom 24.05.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

3.    Dem Aufsichtsrat der Bau GmbH wird empfohlen, sich dem Vorgehen nach Punkt 2 für die Gebäude Galgenwasen 12 und 12a anzuschließen.