Oberbürgermeister Müller erläutert kurz das der Verwaltung vorgestellte Konzept und informiert, dass es aus rechtlicher Sicht nicht möglich sei, einem Anbieter kostenfrei öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung zu stellen und eine öffentliche Verkaufsstelle einzurichten. Eine öffentliche Ausschreibung wäre außerdem erforderlich. Eine Umsetzung auf privaten Flächen sei grundsätzlich möglich.

Dies werde er dem Anbieter mitteilen.

Hiermit besteht Einverständnis.


 

Der Sachvortrag Nr. 2016/202 wird zur Kenntnis genommen.