1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/215 wird Kenntnis genommen.
2. Ein Teil der Ortsstraße Schwarzacher Straße, Fl.Nr. 5476/1 (Teilfläche) ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuziehen.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2016/215 wird Kenntnis genommen.
2. Ein Teil der Ortsstraße Schwarzacher Straße, Fl.Nr. 5476/1 (Teilfläche) ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuziehen.