Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2016/243 ein und stellt dar, dass aufgrund der schnell vorangehenden Entwicklung im conneKT, die ursprünglich geplante Umsetzung in Entwicklungsabschnitten nicht vollzogen wurde. Aufgrund dessen sind nach der positiven Beschlussfassung des Gremiums und nach Prüfung durch die Verwaltung der städtebauliche Vertrag sowie die betreffenden Bebauungspläne anzupassen.

 

Herr Blum geht anschließend auf die Entwicklung des Technologieparks conneKT ein und stellt die einzelnen Stände der Erschließungsmaßnahmen dar. In der Summe seien 85 % erschlossen. In Nutzung sind gegenwärtig 56 %, für erhebliche Teile der Restfläche habe man Anfragen bzw. Überlegungen. Derzeit befinden sich 300 Arbeitsplätze in conneKT – weitere 300 sollen geschaffen werden. 

 

Das Gremium nimmt die Entwicklung sehr positiv zur Kenntnis. Es wird gefragt, wann die Stadt mit dem Bau des Kreisverkehres beginnen könne.

 

Herr Blum stellt dar, dass der Kreisverkehr erst nach der Frage hinsichtlich des Bahngleises gebaut werden könne und er an einer Lösung interessiert sei. Seiner Auffassung nach sollte das Gleis mit Blick auf eine mögliche Nutzung nicht zurückgebaut werden.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass der Kreisverkehr ohne die Schiene kostengünstiger gebaut werden könne, weshalb der Stadtrat die Auflassung der Bahnschiene beschlossen habe.

Er glaube nicht an eine Inbetriebnahme der Schiene, nachdem in Teilbereichen die Wohnbebauung schon sehr nahe an die Schienentrasse gerutscht ist.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/243 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Den sich aus dem Schreiben vom 15.11.2016 (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) ergebenden Interessen des Vorhabenträgers, der blumquadrat GmbH, zur Änderung des Vorgehens bei der Entwicklung des „conneKT Technologiepark Kitzingen“ wird grundsätzlich gefolgt.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Interessen des Vorhabenträgers nach Punkt 2 (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) zu prüfen und, sofern erforderlich und möglich, den Städtebaulichen Vertrag vom 30.03.2015 und den Bebauungsplan Nr. 106 und Nr. 84 entsprechend anzupassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.