Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 10.11.2016 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 10.11.2016 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.