Oberrechtsrätin Schmöger geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2016/262 ein.

Sie stellt dar, dass gegenwärtig verschiedene Stellen in der Stadtverwaltung sich um die Obdachlosenunterkünfte und deren Abwicklung kümmern. Neben dem Ziel, die Arbeiten möglichst an einer Stelle zu kanalisieren, sollen diese Unterkünfte in Zukunft als öffentliche Einrichtung mit einer dazugehörenden Satzung betrieben werden. Dies sei hinsichtlich der Handhabung (Einweisung, Ausweisung) praktikabler, als dies bei privaten Mietverhältnissen (derzeitige Situation) der Fall sei.

Für die geänderte Nutzung seien die entsprechenden Beschlüsse durch das Gremium notwendig.

Am Schwierigsten werde es in der Folge, die langfristigen bestehenden Mietverträge in öffentlich-rechtliche Verhältnisse umzuwandeln bzw. einen adäquaten sozialen Wohnraum für solche Mieter bereitzustellen, die offenbar keine Obdachlosenunterkunft benötigen, aber gegenwärtig in diesem Bereich leben.

 

Darüber hinaus verweist sie auf den davon unabhängigen notwendigen Anstrengungen im sozialen Wohnungsbau.

 

Bereits im ersten Quartal werde die Verwaltung eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen bei den Obdachlosenunterkünften vorlegen. In diesem Zusammenhang soll darüber hinaus ein Fachmann der Koordinierungsstelle Wohnungshilfe Nordbayern im politischen Gremium über die verschiedenen Möglichkeiten und Fallstricke informieren.

 

In folgender Diskussion wird das Vorgehen grundsätzlich begrüßt, aber auch auf den dringenden Bedarf an sozialen Wohnraum hingewiesen.


 

Von dem Konzept der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage Nr. 2016/262 zum zukünftigen Umgang mit der Obdachlosenfürsorge in der Großen Kreisstadt Kitzingen wird Kenntnis genommen.