Stadtrat Moser möchte wissen, weshalb die Kosten für die Sicherung der Kalksteintiefbaue (Maßnahme und Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. €.) nicht im Vermögenshaushalt eingestellt seien.

Stadtkämmerin Erdel erklärt, dass die Maßnahme nicht vermögenswirksam sei. Es handle sich um eine Unterhaltsmaßnahme an nichtstädtischen Grundstücken und Gebäuden, die im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden müsse.