Stadtrat Steinruck ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.

 

 

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr.2017/008, mit dem Ziel eine Einbeziehungssatzung zu beschließen, ein. Er verweist auf die Beteiligung Träger öffentlicher Belange, bei der die Regierung von Unterfranken bzw. der Regionale Planungsverband aufgrund des sog. Grünzuges sich gegen die Satzung und somit das Vorhaben ausgesprochen haben. Im Rahmen von weiteren Gesprächen mit den o. g. Institutionen konnte man ein positives Ergebnis erzielen, so dass die Satzung nun beschlossen werden könne. Die Zustimmung konnte nicht nur für den Bereich der Einbeziehungssatzung erreicht werden, sondern auch für eine mögliche Entwicklung des übrigen Bereiches (westlich des Vorhabensbereichs).

 

Auf Fragen aus dem Gremium stellt Bauamtsleiter Graumann dar, dass die Straße für die gegenwärtige Planung nicht ertüchtigt werden müsse, die Anlieger die Medienerschließung selbst übernehmen und alle Anlieger an den Anliegerkosten beteiligt werden müssen, wenn der Flurbereinigungsweg für die Erschließung der westlichen Fläche ertüchtigt werden müsste.


 

  1. Vom Sachvortrag 2017/008 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

  1. Die beigefügte Einbeziehungssatzung „Südlich der Flugplatzstraße“, in der Fassung vom 19.01.2017, mit der Begründung, dem Lageplan mit Geltungsbereich, jeweils in der Fassung vom 19.01.2017, und dem zugehörigen Schallimmissionsgutachten, in der Fassung vom 12.09.2016, wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Einbeziehungssatzung „Südlich der Flugplatzstraße“ tritt mit öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.