Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Oberbürgermeister Müller informiert, dass das Büro Roth & Partner die Planungen vorstellen, eingangs aber Stadträtin Kahnt ihren Eilantrag zu der Thematik erläutern werde.

 

Stadträtin Kahnt geht auf den Antrag vom 31.01.2017 bezüglich der Absicherung der Zugangsrampe zur Leichenhalle des Neuen Friedhofes ein und schlägt die Anbringung eines Geländers vor.

Oberbürgermeister Müller sagt zu, die Situation prüfen zu lassen, welche Varianten zur Absicherung möglich sind. Vorzugsweise sollte kurzfristig mit einer Bank Abhilfe geschaffen werden.

 

Oberbürgermeister Müller geht kurz auf die Sachlage ein und übergibt das Wort an die Herren Roth und Wagner vom Büro Roth & Partner mit der Bitte die Planungen auszuführen.

Ausführlich stellt Herr Wagner (Büro Roth & Partner) die Planungen an Hand einer Präsentation vor. Im Anschluss daran erläutert Herr Roth (Büro Roth & Partner) detailliert die Technik, Beheizung, Kühlung und Beleuchtung.

 

Stadträtin Wallrapp fordert eine zeitnahe Lösung bezüglich der nicht funktionierenden Heizung in der Leichenhalle, da 2018/2019 zu spät sei. Außerdem bröckle der Putz von der Decke. Hierfür sei eine Übergangslösung erforderlich. Des Weiteren sollten zusätzlich 20 bis 30 Stühle angeschafft werden. Sie bittet aus Dringlichkeitsgründen, diese Positionen vorzuziehen.

Herr Roth informiert, dass für eine Übergangslösung bezüglich des Deckenputzes Spanndecken oder eine Plane empfehlenswert und relativ günstig seien.

Oberbürgermeister Müller hält es nicht für sinnvoll, einzelne Maßnahmen, wie die Heizung vorzuziehen. Bauamtsleiter Graumann fügt ergänzend hinzu, dass im ersten Schritt die Planungen zu erarbeiten sind. Kurzfristige Unterhaltsmaßnahmen seien separat zu prüfen und gegebenenfalls zu ermöglichen.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Stiller bezüglich der vollkommenen Barrierefreiheit, sagt Herr Roth zu, dass er dies in der weiteren Planung berücksichtigen wird.

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/011 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Maßnahme wird gemäß der vorgestellten Planung (Leistungsphasen 1 und 2) realisiert (Anlage 2 der Sitzungsvorlage).

 

3.    Das Architekturbüro Roth & Partner, Kitzingen wird mit den weiteren Planungsphasen (Leistungsphasen 3 – 9) beauftragt.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die für die Maßnahme erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

5.    Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1.250.000,00 € werden im Haushalt bereitgestellt.