1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Stadtrat stimmt der Schaffung weiterer Baumöglichkeiten im Südwesten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ unter folgenden Bedingungen zu:

 

a)      Der Stadtrat macht eine Ausnahme von seinem Beschluss vom 17.11.1994 zum Flächenerwerb

b)      Die Kostenübernahme für Planung und Erschließung liegt allein beim Vorhabenträger

c)      Das Vorhaben stimmt im Wesentlichen mit den Aussagen des IHK zur Sozialen Stadt – Siedlung überein.