Oberbürgermeister Müller verweist auf den vorliegenden Antrag der KIK-Fraktion vom 26.06.2016, der als Grundlage für die Beratung der Geschäftsordnung dient. Darüber hinaus verweist er auf den ergänzenden Antrag im Vorfeld der Sitzung, der verschiedene Punkte konkretisiert bzw. neue Fassungen enthält. Er stimmt dem Antragssteller zu, dass anschließend ohne Aussprache die einzelnen Anträge abgestimmt werden.
Stadtrat Christof gibt sich mit der Vorgehensweise einverstanden und verweist nochmals auf die Hintergründe des Antrages (Mustergeschäftsordnung als Allheilmittel seitens der Verwaltung, Versprechungen der Verwaltung im Nachgang der Beschlussfassung im Jahr 2014 wurden nicht eingehalten, Informationen an das Gremium – auch zur Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen - bleiben aus, Kompetenzverschiebungen zu Gunsten des Oberbürgermeisters und der Verwaltung). Aus diesem Grund sollte die Geschäftsordnung entsprechend des vorliegenden Antrages beschlossen werden, damit der Stadtrat entsprechend seiner Rechte die Kontrollfunktion u.a. ausüben kann.
Oberbürgermeister Müller bittet nun um Abstimmung der einzelnen Anträge.
1. § 2 Abs. 4 -
Gemeindeorgane und ihre Aufgaben - Aufstellung von Richtlinien für die
laufenden Geschäfte
Hier ist der Stadtrat befugt
Richtlinien für die laufenden Geschäfte aufzustellen, sofern diese nicht unter
GO Art 37 Abs 1, Abs 2 fallen.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat regelmäßig monatlich einen konkreten
Bericht über die laufenden Geschäfte vorzulegen, entsprechend der stadtverwaltungsinternen
Dokumentation der Vorgänge, gegliedert nach Sachgebieten sowie geordnet nach
Eingang, nach erteilten Genehmigungen und nach Ablehnungen.
z.B. Bauamt: Bauanträge,
Bauvoranfragen, Anträge auf Befreiungen, Ortssatzungen, Nachweis von
Stellplätzen, Vorkaufsrechte, etc.
Erteilte Genehmigungen,
Befreiungen, Vorkaufsrechte, etc unter stichpunktartiger Angabe der Gründe und
des Baurechts sind ebenso vorzulegen wie Ablehnungen og. Vorgänge unter
stichpunktartiger Angabe der Gründe und des Baurechts.
2. § 2 Abs. 13 Abs. 14 - Wirtschaftliche Betätigung der Kommune: Art.
89 ff bis Art. 96 GO
abgelehnt dafür
9 dagegen 18
Die Verwaltung hat unaufgefordert
im Vorfeld von anstehenden Entscheidungen in der LKW, der Bau GmbH und der
Stadtbetriebe GmbH den Stadtrat über die Entwicklungen zu informieren. Die für
die Abstimmung in den Gesellschaften bzw. Aufsichtsräten notwendigen Weisungen
sind durch den Stadtrat zu erteilen.
3. § 2
Abs. 26
abgelehnt dafür
12 dagegen 15
Über die Angelegenheiten der
Sparkassen ist seitens des Oberbürgermeisters jährlich zumindest ein mündlicher
Bericht abzugeben.
4. § 2
Abs. 27 - Zuständigkeit des Stadtrates
abgelehnt dafür 12 dagegen
15
Erwerb,
Veräußerung und Verpfändung von Grundstücken und Immobilien, Vorkaufsrechte
Ortsplanung
generell: Rahmenplanungen, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne; interkommunale
Zusammenarbeit
Die Beauftragung der Verwaltung
bei § 2 Abs. 27 geht ausschließlich vom Stadtrat aus, unter Vorgabe und
Festlegung der Rahmenbedingungen.
5. § 2
Abs. 28
abgelehnt dafür
11 dagegen 16
Die Genehmigung von
Nebentätigkeiten
6. § 2 Abs. 29
abgelehnt dafür
12 dagegen 15
Der Oberbürgermeister gibt jährlich einen Bericht über die
Aktivitäten des Stadtmarketing Vereines mit einer Auflistung der Einnahmen,
Ausgaben sowie der städtischen Zuschüsse.
7. § 3
Abs. 5 - Rechtsstellung der Stadtratsmitglieder
abgelehnt dafür
10 dagegen 17
Das Recht auf Akteneinsicht ist
jedem Stadtratsmitglied gemäß der Informationsfreiheitssatzung der Stadt
Kitzingen zu gewähren.
8. §
4 Abs. 3 und 4
abgelehnt dafür
6 dagegen 21
Bei § 4 sind die Abs. 3 und 4 zu streichen.
9. § 6 -
Berufsmäßige Stadträte
abgelehnt dafür
8 dagegen 19
Streichen bzw. ergänzen mit den Angaben der Pflichten und
der Rechte.
10. § 8 Abs. 1.1
abgelehnt dafür
11 dagegen 16
Der Finanzausschuss erhält die für
die darauf folgende Stadtratssitzung notwendigen Informationen. Falls die
Punkte nicht in eigener Zuständigkeit erledigt werden, dient die FAS als
Vorberatung. Das Ergebnis der Vorberatung ist dem Stadtrat mitzuteilen.
11. § 8 Abs. 1
Abs. b - Erlass und Niederschlagung
abgelehnt dafür
13 dagegen 14
Die
Wertgrenzen sind wie folgt zu reduzieren:
Erlass 25.000,- Niederschlagung 25.000,- Stundung und
Aussetzung auf 25.000,-
12. § 8
Abs. 4
abgelehnt dafür
11 dagegen 16
Wertgrenze 100.000,-
13. § 8
Abs. 5
abgelehnt dafür
11 dagegen 16
Wertgrenze 10.000,-
14. § 8 Abs. 2
abgelehnt dafür 12 dagegen
15
Dem Finanzausschuss obliegt die
Vorberatung von: Stadtplanung, Angelegenheiten des Wohn- und Siedlungswesens,
Förderangelegenheiten
15. § 8 Abs. 3 b
abgelehnt dafür
12 dagegen 15
Dem Verwaltungs- und Bauausschuss sind alle Genehmigungen
und Ablehnungen sowie Abweichungen vom B-Plan vorzulegen
16. § 9 Abs 2 a
abgelehnt dafür
14 dagegen 14
Der
RPA ist berechtigt die Sachgebiete und Amtsleitungen der Verwaltung aufgrund
vorliegender RPA-Beschlüsse auf die Abgabe von Stellungnahmen zu verpflich
ten bzw. den OB einzuschalten sowie die RPA-Mitglieder über
die trotz einer vom RPA-Ausschuss festgelegten Frist weiterhin unerledigten
Stellungnahme zu informieren.
17. § 10 - Beiräte
abgelehnt dafür
7 dagegen 21
Bei
genereller Untätigkeit eines Beirates ist der zuständige Referent nach 3
Monaten aufzufordern die Tätigkeit innerhalb eines Monats wieder aufzunehmen.
Unterbleibt die Aktivierung, ist der Beirat aufzulösen.
18. § 12
Abs. 2 a
abgelehnt dafür
10 dagegen 18
Der OB ist verpflichtet alle
Stadträte über neue Entwicklungen in den Geschäften der Stadt, eingehende
Anfragen und Anträge von Bürgern und Institutionen umgehend zu informieren und
regelmäßige Sachstandsberichte zu leisten.
19. § 12
Abs. 2 b
abgelehnt dafür
12 dagegen 16
Die Tagesordnungen sind derart zu
gestalten, dass der Stadtrat und seine Ausschüsse sich ohne Zeitdruck mit den
Sachverhalten auseinandersetzen und abstimmen können.
20.
§ 13 Abs. 8 - Aufgaben des OB
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Für die Entscheidungen außerhalb der laufenden
Geschäfte der LKW und der Bau GmbH hat der OB Informationspflicht gegenüber dem
Stadtrat und muss die jeweilige Weisung für sein Abstimmungsverhalten vom
Gremium einholen.
Er hat im Turnus von 6 Monaten
einen Rechenschaftsbericht über die Entwicklungen in den Kommunalunternehmen
und den Beteiligungsgesellschaften abzulegen, insbesondere die Punkte
Tarifgestaltungen, Energiepolitik, Neugründung von und Beteiligungen an
weiteren Unternehmen.
21. § 13 Abs. 1, 9 b
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Der Stadtrat ist
über die gefassten Beschlüsse und Entwicklungen
2 x jährlich zu informieren.
22. § 13 Abs. 2.2.1
abgelehnt dafür
13 dagegen 15
Ein verpflichtendes Berichtswesen
23. § 13 Abs. 9, 2 d
abgelehnt dafür
6 dagegen 22
Diese Regelung ist zu streichen; fällt zukünftig in die
Zuständigkeit des Finanzausschusses
24. § 13 Abs. 9, 4 e
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Über die Entscheidungen ist dem Stadtrat vierjährlich zu
berichten.
25.
§ 13 Abs. 9, 1 b
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Genehmigung von Nebentätigkeiten
ist zu streichen.
26. § 18 Abs. 1 -
Ortssprecher
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Beratende Stimme ohne Einschränkung auf örtliche Angelegenheiten
27. § 19
Abs. 2
abgelehnt dafür
9 dagegen 19
Es ist umzuformulieren; statt „in bedeutenden
Angelegenheiten unterrichtet der OB den Stadtrat" – Der OB unterrichtet den Stadtrat generell
über alle Angelegenheiten.
28. § 23
Abs. 2
abgelehnt dafür
12 dagegen 16
Die Sitzungen des SR und der
Ausschüsse beginnen regelmäßig um 17:00 und enden um 21:00. Der Mittwoch ist
grundsätzlich ein sitzungsfreier Tag.
29. § 24
Abs. 1
abgelehnt dafür
10 dagegen 18
Alle für die Sitzung
erforderlichen Unterlagen sind der Einladung beizufügen. Nicht vorhandene oder
nur teilweise ausgelieferte Unterlagen (kurzfristige Tischvorlagen oder solche
im Wege der Dringlichkeit) bedingen eine Vertagung des TOPs.
30. § 24
Abs. 3
abgelehnt dafür
13 dagegen 15
sind 7
Tage vor der Sitzung
Die Tagesordnung ist zusammen mit
den Beschlussentwürfen/Unterlagen auf der homepage der Stadt Kitzingen zu
veröffentlichen.
31. § 24 Abs. 5
abgelehnt dafür
13 dagegen 15
Bürgerfragestunde: Am Ende der Stadtratssitzung ist Bürgern
die Gelegenheit einzuräumen im Beisein der Stadtratsmitglieder an den OB und
die Verwaltung Fragen zu stellen. Dafür steht ein Zeitraum von 15 Minuten zur
Verfügung.
32. § 25
Abs. 1
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Die Tagesordnung ist elektronisch
bzw. per Post den SR-Mitgliedern 7 Tage vor der Sitzung zu übermitteln.
Nachlieferungen sind zulässig, bedingen aber eine Vertagung des TOPs
33. § 25
Abs. 3
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
die Unterlagen und Pläne sind
ausführlich erläutert beizufügen, ebenso wie die Schreiben und Anträge der
Bürger an die Stadt.
34. § 25
Abs. 4
abgelehnt dafür
9 dagegen 19
Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.
Sie kann nicht verkürzt werden.
35. § 26
- Anträge
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Alle
eingegangenen Anträge von Fraktionen, Parteien, Institutionen, Vereinen und
Bürgern sind umgehend den Fraktionen zu übermitteln.
Eingegangene Anträge sind ohne
materielle Vorprüfung dem Stadtrat, spätestens 3 Tage nach Eingang, zur
Beratung in der folgenden Sitzung vorzulegen.
36. § 28 -
Sitzungsverlauf
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Der
OB beantwortet die Fragen der Fraktionen bei einzelnen TOPs und ruft anschließend
bei scherwiegenden und im öffentlichen Interesse liegenden Entscheidungen die
Stellungnahmen der Fraktionen ab. Im Anschluss daran erfolgt die
Beschlussfassung.
37. § 33
- Anfragen
abgelehnt dafür
11 dagegen 17
Die Sitzung des Stadtrates sind so
zu gestalten, dass spätestens um 20:45 Uhr die ausführliche Gelegenheit für
Anfragen gegeben ist.
Oberbürgermeister Müller
stellt fest, dass alle Anträge abgelehnt wurden und über den Buchstaben C des
Beschlussentwurfes (Einarbeitung der Änderungen und nochmalige Vorlage an den
Stadtrat) nicht abgestimmt werden müsse. Es bleibe bei der gegenwärtigen
Fassung der Geschäftsordnung.