Oberbürgermeister Müller verweist auf den vorliegenden Antrag der KIK-Fraktion vom 26.06.2016, der als Grundlage für die Beratung der Geschäftsordnung dient. Darüber hinaus verweist er auf den ergänzenden Antrag im Vorfeld der Sitzung, der verschiedene Punkte konkretisiert bzw. neue Fassungen enthält. Er stimmt dem Antragssteller zu, dass anschließend ohne Aussprache die einzelnen Anträge abgestimmt werden.

 

Stadtrat Christof gibt sich mit der Vorgehensweise einverstanden und verweist nochmals auf die Hintergründe des Antrages (Mustergeschäftsordnung als Allheilmittel seitens der Verwaltung, Versprechungen der Verwaltung im Nachgang der Beschlussfassung im Jahr 2014 wurden nicht eingehalten, Informationen an das Gremium – auch zur Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen - bleiben aus, Kompetenzverschiebungen zu Gunsten des Oberbürgermeisters und der Verwaltung). Aus diesem Grund sollte die Geschäftsordnung entsprechend des vorliegenden Antrages beschlossen werden, damit der Stadtrat entsprechend seiner Rechte die Kontrollfunktion u.a. ausüben kann.

 

Oberbürgermeister Müller bittet nun um Abstimmung der einzelnen Anträge.

 

 

1. § 2 Abs. 4 - Gemeindeorgane und ihre Aufgaben - Aufstellung von Richtlinien für die laufenden Geschäfte


 

Hier ist der Stadtrat befugt Richtlinien für die laufenden Geschäfte aufzustellen, sofern diese nicht unter GO Art 37 Abs 1, Abs 2 fallen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat regelmäßig monatlich einen konkreten Bericht über die laufenden Geschäfte vorzulegen, entspre­chend der stadtverwaltungsinternen Dokumentation der Vorgänge, gegliedert nach Sachgebieten sowie geordnet nach Eingang, nach erteilten Genehmigungen und nach Ablehnungen.

z.B. Bauamt: Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Befreiungen, Ortssatzungen, Nachweis von Stellplätzen, Vorkaufsrechte, etc.

Erteilte Genehmigungen, Befreiungen, Vorkaufsrechte, etc unter stichpunktartiger Angabe der Gründe und des Baurechts sind ebenso vorzulegen wie Ablehnungen og. Vorgänge unter stichpunktartiger Angabe der Gründe und des Baurechts.

 

 

2. § 2 Abs. 13 Abs. 14 - Wirtschaftliche Betätigung der Kommune: Art. 89 ff bis Art. 96 GO

 

abgelehnt              dafür 9  dagegen 18

 

Die Verwaltung hat unaufgefordert im Vorfeld von anstehenden Entscheidungen in der LKW, der Bau GmbH und der Stadtbetriebe GmbH den Stadtrat über die Entwicklungen zu informieren. Die für die Abstimmung in den Gesellschaften bzw. Aufsichtsräten notwendigen Weisungen sind durch den Stadtrat zu erteilen.

 

 

 

3. § 2 Abs. 26

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 15

 

Über die Angelegenheiten der Sparkassen ist seitens des Oberbürgermeisters jährlich zumindest ein mündlicher Bericht abzugeben.

 

 

 

4. § 2 Abs. 27 - Zuständigkeit des Stadtrates

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 15

 

Erwerb, Veräußerung und Verpfändung von Grundstücken und Immobilien, Vorkaufsrechte

Ortsplanung generell: Rahmenplanungen, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne; interkommunale Zusammenarbeit

Die Beauftragung der Verwaltung bei § 2 Abs. 27 geht ausschließlich vom Stadtrat aus, unter Vorgabe und Festlegung der Rahmenbedingungen.

 

 

5. § 2 Abs. 28

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 16

 

Die Genehmigung von Nebentätigkeiten

 

 

6. § 2 Abs. 29

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 15

 

Der Oberbürgermeister gibt jährlich einen Bericht über die Aktivitäten des Stadtmarketing Vereines mit einer Auflistung der Einnahmen, Ausgaben sowie der städtischen Zuschüsse.

 

 

7. § 3 Abs. 5 - Rechtsstellung der Stadtratsmitglieder

 

abgelehnt              dafür 10  dagegen 17

 

Das Recht auf Akteneinsicht ist jedem Stadtratsmitglied gemäß der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Kitzingen zu gewähren.

 

 

8. § 4 Abs. 3 und 4

 

abgelehnt              dafür 6  dagegen 21

 

Bei § 4 sind die Abs. 3 und 4 zu streichen.

 

 

9. § 6 - Berufsmäßige Stadträte

 

abgelehnt              dafür 8  dagegen 19

 

Streichen bzw. ergänzen mit den Angaben der Pflichten und der Rechte.

 

 

10. § 8 Abs. 1.1

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 16

 

Der Finanzausschuss erhält die für die darauf folgende Stadtratssitzung notwendigen Informationen. Falls die Punkte nicht in eigener Zuständigkeit erle­digt werden, dient die FAS als Vorberatung. Das Ergebnis der Vorberatung ist dem Stadtrat mitzuteilen.

 

 

11. § 8 Abs. 1 Abs. b - Erlass und Niederschlagung

 

abgelehnt              dafür 13  dagegen 14

 

Die Wertgrenzen sind wie folgt zu reduzieren:

Erlass 25.000,- Niederschlagung 25.000,- Stundung und Aussetzung auf 25.000,-

 

12. § 8 Abs. 4

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 16

 

Wertgrenze 100.000,-

 

 

13. § 8 Abs. 5

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 16

 

Wertgrenze 10.000,-

 

 

14. § 8 Abs. 2

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 15

 

Dem Finanzausschuss obliegt die Vorberatung von: Stadtplanung, Angelegenheiten des Wohn- und Siedlungswesens, Förderangelegenheiten

 

 

15. § 8 Abs. 3 b

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 15

 

Dem Verwaltungs- und Bauausschuss sind alle Genehmigungen und Ablehnungen sowie Abweichungen vom B-Plan vorzulegen

 

 

16. § 9 Abs 2 a

 

abgelehnt              dafür 14  dagegen 14

 

Der RPA ist berechtigt die Sachgebiete und Amtsleitungen der Verwaltung aufgrund vorliegender RPA-Beschlüsse auf die Abgabe von Stellungnahmen zu verpflich­

ten bzw. den OB einzuschalten sowie die RPA-Mitglieder über die trotz einer vom RPA-Ausschuss festgelegten Frist weiterhin unerledigten Stellungnahme zu informieren.

 

 

17. § 10 - Beiräte

 

abgelehnt              dafür 7  dagegen 21

 

Bei genereller Untätigkeit eines Beirates ist der zuständige Referent nach 3 Monaten auf­zufordern die Tätigkeit innerhalb eines Monats wieder aufzunehmen.

Unterbleibt die Aktivierung, ist der Beirat aufzulösen.

 

 

18. § 12 Abs. 2 a

 

abgelehnt              dafür 10  dagegen 18

 

Der OB ist verpflichtet alle Stadträte über neue Entwicklungen in den Geschäften der Stadt, eingehende Anfragen und Anträge von Bürgern und Institutionen umgehend zu informieren und regelmäßige Sachstandsberichte zu leisten.

 

 

19. § 12 Abs. 2 b

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 16

 

Die Tagesordnungen sind derart zu gestalten, dass der Stadtrat und seine Ausschüsse sich ohne Zeitdruck mit den Sachverhalten auseinandersetzen und abstimmen können.

 

 

20. § 13 Abs. 8 - Aufgaben des OB

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Für die Entscheidungen außerhalb der laufenden Geschäfte der LKW und der Bau GmbH hat der OB Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat und muss die jeweilige Weisung für sein Abstimmungsverhalten vom Gremium einholen.

Er hat im Turnus von 6 Monaten einen Rechenschaftsbericht über die Entwicklungen in den Kommunalunternehmen und den Beteiligungsgesellschaften abzulegen, insbesondere die Punkte Tarifgestaltungen, Energiepolitik, Neugründung von und Beteiligungen an weiteren Unternehmen.

 

 

21. § 13 Abs. 1, 9 b

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Der Stadtrat ist über die gefassten Beschlüsse und Entwicklungen

2 x jährlich zu informieren.

 

 

22. § 13 Abs. 2.2.1

 

abgelehnt              dafür 13  dagegen 15

 

Ein verpflichtendes Berichtswesen

 

 

23. § 13 Abs. 9, 2 d

 

abgelehnt              dafür 6  dagegen 22

 

Diese Regelung ist zu streichen; fällt zukünftig in die Zuständigkeit des Finanzausschusses

 

 

24. § 13 Abs. 9, 4 e

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Über die Entscheidungen ist dem Stadtrat vierjährlich zu berichten.

 

 

25. § 13 Abs. 9, 1 b

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Genehmigung von Nebentätigkeiten ist zu streichen.

 

 

26. § 18 Abs. 1 - Ortssprecher

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Beratende Stimme ohne Einschränkung auf örtliche Angelegenheiten

 

 

27. § 19 Abs. 2

 

abgelehnt              dafür 9  dagegen 19

 

Es ist umzuformulieren; statt „in bedeutenden Angelegenheiten unterrichtet der OB den Stadtrat" – Der OB unterrichtet den Stadtrat generell über alle Angelegenheiten.

 

 

28. § 23 Abs. 2

 

abgelehnt              dafür 12  dagegen 16

 

Die Sitzungen des SR und der Ausschüsse beginnen regelmäßig um 17:00 und enden um 21:00. Der Mittwoch ist grundsätzlich ein sitzungsfreier Tag.

 

 

29. § 24 Abs. 1

 

abgelehnt              dafür 10  dagegen 18

 

Alle für die Sitzung erforderlichen Unterlagen sind der Einladung beizufügen. Nicht vorhandene oder nur teilweise ausgelieferte Unterlagen (kurzfristige Tischvorlagen oder solche im Wege der Dringlichkeit) bedingen eine Vertagung des TOPs.

 

 

30. § 24 Abs. 3

 

abgelehnt              dafür 13  dagegen 15

 

sind 7 Tage vor der Sitzung

Die Tagesordnung ist zusammen mit den Beschlussentwürfen/Unterlagen auf der homepage der Stadt Kitzingen zu veröffentlichen.

 

31. § 24 Abs. 5

 

abgelehnt              dafür 13  dagegen 15

 

Bürgerfragestunde: Am Ende der Stadtratssitzung ist Bürgern die Gelegenheit einzuräumen im Beisein der Stadtratsmitglieder an den OB und die Verwaltung Fragen zu stellen. Dafür steht ein Zeitraum von 15 Minuten zur Verfügung.

 

 

32. § 25 Abs. 1

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Die Tagesordnung ist elektronisch bzw. per Post den SR-Mitgliedern 7 Tage vor der Sitzung zu übermitteln. Nachlieferungen sind zulässig, bedingen aber eine Vertagung des TOPs

 

 

33. § 25 Abs. 3

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

die Unterlagen und Pläne sind ausführlich erläutert beizufügen, ebenso wie die Schreiben und Anträge der Bürger an die Stadt.

 

 

34. § 25 Abs. 4

 

abgelehnt              dafür 9  dagegen 19

 

Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Sie kann nicht verkürzt werden.

 

 

35. § 26 - Anträge

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Alle eingegangenen Anträge von Fraktionen, Parteien, Institutionen, Vereinen und Bürgern sind umgehend den Fraktionen zu übermitteln.

Eingegangene Anträge sind ohne materielle Vorprüfung dem Stadtrat, spätestens 3 Tage nach Eingang, zur Beratung in der folgenden Sitzung vorzulegen.

 

 

36. § 28 - Sitzungsverlauf

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Der OB beantwortet die Fragen der Fraktionen bei einzelnen TOPs und ruft anschließend bei scherwiegenden und im öffentlichen Interesse liegenden Entscheidungen die Stellungnahmen der Fraktionen ab. Im Anschluss daran erfolgt die

Beschlussfassung.

 

 

37. § 33 - Anfragen

 

abgelehnt              dafür 11  dagegen 17

 

Die Sitzung des Stadtrates sind so zu gestalten, dass spätestens um 20:45 Uhr die ausführliche Gelegenheit für Anfragen gegeben ist.

 

 


Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass alle Anträge abgelehnt wurden und über den Buchstaben C des Beschlussentwurfes (Einarbeitung der Änderungen und nochmalige Vorlage an den Stadtrat) nicht abgestimmt werden müsse. Es bleibe bei der gegenwärtigen Fassung der Geschäftsordnung.