Bauamtsleiter Graumann erläutert ausführlich an Hand eines Lageplanes die notwendigen Änderungen aus dem Sachvortrag, die sich im laufenden Unternehmen bzw. auf Grund der weiteren Vermarktung ergeben haben. Im Folgenden geht er auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/027 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1) beschlossen.

 

3.    Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans, Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“, in der Fassung der 1. Änderung wird auf Grundlage der Planzeichnung, der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, der Begründung und der Abwägungstabelle jeweils in der Fassung vom 31.01.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.