Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 18

Stadtrat Pauluhn geht auf den Antrag zur ausbeuterischen Kinderarbeit ein und stellt dar, dass anders als beim Vorschlag der Verwaltung, wo nur die schlimmste Form der Kinderarbeit verboten werden soll, jede Art von Kinderarbeit bei der Erstellung von Grabsteinen ausgeschlossen werden sollte.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass gegenwärtig aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers ledig die von der Verwaltung vorgeschlagene Fassung erlaubt sei und aufgrund dessen der Antrag der ÖDP, selbst bei positiver Beschlussfassung, nicht umgesetzt werden könne.


 

Die Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) mit Stand 01.05.2016 wird wie folgt im § 30 ergänzt:

 

„Neue Grabmale, Grabsteine, Einfassung und Einfriedung dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Für Grabmale, bei denen ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, gilt ein Verwendungsverbot.“

 

Die Stadt Kitzingen wird neben der Satzungsänderung alle Steinmetze und Grabausstatter auffordern, Produkte, die nicht nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, aus ihrem Bestand zu nehmen.