Stadtkämmerin Erdel geht ausführlich auf die Kalkulation sowie die Erhöhung der Abwassergebühr lt. Sitzungsvorlage Nr. 2017/037 ein. Letztlich sei die Erhöhung moderat und bittet um Zustimmung.

 

Stadtrat Christof stellt fest, dass aufgrund der Investitionen in der Kläranlage sich die Betriebskosten senken und dies auch Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation haben müsste. Darüber hinaus kritisiert er, dass die Verwaltung beim Suchen weiterer Partner nicht tätig wurde.

 

Oberbürgermeister Müller stellt dar, dass bei der Vorstellung des Betriebskonzeptes der Kläranlage bereits die nun vorliegende Erhöhung nahezu prognostiziert wurde. Hinsichtlich der möglichen weiteren Partner verweist er auf die noch abschließenden Klärungen mit den bestehenden Partnergemeinden.


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/037 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2017 – 31.03.2021.

Sie besteht aus einer Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.

 

2.1.      Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird auf 2,19 €/m³ festgesetzt.

2.2.       Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird auf 0,31 €/m² festgesetzt.