1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/049 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.04.2017 - 31.03.2021.

 

2.1.      Das Entgelt für Deponiesickerwasser wird auf 3,00 €/m³ festgesetzt.

2.2.      Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung wird auf 28,40 €/m³ festgesetzt.

2.3.      Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben wird auf 2,03 €/m³ festgesetzt.

2.4.      Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm wird auf 14,20 €/m³ festgesetzt.

2.5.      Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Wasser wird anhand von Untersuchungen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades festgesetzt. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 2,03 €/m³.